Sitzerhöhung
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Wann ist eine Sitzerhöhung Pflicht?
In Deutschland gilt seit dem 15.06.1992 die gesetzliche Vorschrift, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm im Auto mit einem geeigneten Kindersitz oder einer Sitzerhöhung gesichert werden müssen. Eine Sitzerhöhung für Kinder ist also immer dann Pflicht, wenn das Kind größer ist als ein Babysitz und noch nicht groß genug für den normalen Autositz ist.
Das genaue Alter oder Gewicht, ab dem eine Sitzerhöhung genutzt werden muss, ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich nach der Körpergröße des Kindes. Generell sollte das Kind mindestens 4 Jahre alt und 15 kg schwer sein, bevor es auf eine Sitzerhöhung umsteigt. Die genauen Anforderungen und Vorschriften für Kindersitze und Sitzerhöhungen können jedoch je nach Land oder Region unterschiedlich sein, daher ist es empfehlenswert, sich vor einer Reise oder dem Kauf eines Kindersitzes über die geltenden Vorschriften und Normen zu informieren.